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Kutschenführerschein A

für Privatpersonen

Der Kutschenführerschein A -Privatperson- richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und im Rahmen des Lehrgangs den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu werden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 zukünftig um ein Sicherheitsmodul ergänzt. Der Kutschenführerschein A ist dauerhaft gültig.


Theorie und Praxis

Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stations-prüfungen zu absolvieren.


Voraussetzungen

Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde, des Pferdeführerschein Umgang  oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die diesen noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.


Ausstellung

Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.


Kutschenführerschein A nachträglich anfordern

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren oder den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Juni 2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen.


Weitere Information finden Sie auf der Webseite der FN. Die dazugehörige Fachliteratur finden Sie beim FN Verlag.

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