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Fahrabzeichen FA  5

für den Einstieg in den Turniersport

Voraussetzungen für Teilnehmer*innen

Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es  keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Sie müssen um Besitz des Basispass Pferdekunde sein oder den Pferdeführerschein Umgang am gleichen Prüfungstag bestehen. Die FA 5 Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.


Der praktische Teil

 

  • sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
  • richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und/oder Zweispännern
  • Fahren einer Dressuraufgabe in Anlehnung an die Kl. E auf dem Platz
  • Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr
  • Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers

 

Stationsprüfungen

Station 1

Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen

Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E


Station 2

Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO


Station 3

Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr


Station 4

Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen 


Fahrabzeichen FA  4

Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.

 

Der praktische Teil

  • sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
  • richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
  • Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
  • Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen ohne Abzüge
  • Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers
  • Longieren mit der einfachen Longe

 

Stationsprüfungen
Station 1

  • Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
    Anforderungen der Kl. A

Station 2

  • Exterieurlehre und Veterinärkunde

Station 3

  • Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen


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