Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Sie müssen um Besitz des Basispass Pferdekunde sein oder den Pferdeführerschein Umgang am gleichen Prüfungstag bestehen. Die FA 5 Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil
Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E
Station 2
Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
Station 3
Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
Station 4
Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Der praktische Teil
Stationsprüfungen
Station 1
Station 2
Station 3