Fahrabzeichen FA 3
Vierspänning
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 3 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 3 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 3 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 4 Zweispänner sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Der praktische Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern
- Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld oder Wald
- Fahren auf einem Platz nach Weisung (im Rahmen einer Gebrauchsprüfung
- der Klasse A) der Richter
- Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers.
Stationsprüfungen
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
Anforderungen der Kl. A
Station 2
- Erweiterte Kenntnisse des Leistungsprüfungswesens inkl.
Verhaltens-/Ehrenkodex
Station 3
- Verpassen der Ausrüstungsgegenstände
Fahrabzeichen FA 2
Vierspänning
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 2 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 2 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 2 Vierspänner muss man allerdings mindestens 1 Jahr im Besitz des FA 3 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Der praktische Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Vierspänner gemäß Aufgabenheft inkl. Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche nach der
Dressur (ggf. ohne Gespann) - Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Zweihandsystem der Klasse M mit Standardanforderungen gemäß Aufgabenheft für Vierspänner
ohne Abzüge. - Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers
- Arbeit an der Doppellonge
Stationsprüfungen
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene praktische Teilprüfung
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
Anforderungen der Kl. M
Station 2
- Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen
- Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
- Arbeit mit der Doppellonge
Station 3
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens
beim Fahren im Gelände